Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht am 2. April 2019 (pag. 391 ff.) beteuerte der Beschuldigte mehrmals seine Unschuld (pag. 392 Z. 4 ff., pag. 392 Z. 20 ff.). Er habe keine Absicht, die Schweiz zu verlassen. Er komme seit sechs Jahren in die Schweiz, hier bleibe er jeweils ungefähr drei Monate. So lange wie es ihm erlaubt sei, nach drei Monaten müssten sie über die Grenze gehen. Manchmal gehe er nur über die Grenze und kehre nach 500 Metern wieder in die Schweiz zurück damit sein Aufenthalt in der Schweiz rechtsgültig sei (pag. 393 Z. 21 ff.).