Via Facebook habe er eine Anzeige gemacht. Da habe er geschrieben, dass die Firma DV.________ Arbeiter suche. Die beiden Personen hätten ihn kontaktiert und gesagt, sie wollen in der Schweiz arbeiten (pag. 3468 Z. 135 ff.). Er wolle ja arbeiten, sich anstellen lassen bei der Firma DV.________, dort wolle er sich hocharbeiten (pag. 3469 Z. 169 f.). Abschliessend gab er zu Protokoll, er wolle nur sagen, dass wenn man keine Beweise gegen ihn finde, wiederum, weil es schon mal der Fall gewesen sei, werde er eine ziemlich grosse Summe Entschädigung beantragen (pag. 3470 Z. 215 ff.). Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht am 2. April 2019 (pag.