Die sichergestellten Handschuhe habe er vielleicht gebraucht, als sie Parkett gelegt hätten. Hierauf wurde ihm vorgehalten, er habe doch angegeben, wegen seiner Beinverletzung nicht arbeiten zu können. Der Beschuldigte erwiderte, er habe vor mehreren Monaten noch arbeiten können und habe die Handschuhe damals eventuell benutzt. In den letzten zwei bis drei Wochen habe er die Handschuhe vielleicht angefasst, es könne sein, dass er sie von einer Ecke in die andere gelegt habe (pag. 3479 Z. 295 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung vom 30. März 2019 ab 18:10 Uhr (pag. 3464 ff.) führte der Beschuldigte unter anderem aus, er habe ein Einkommen von CHF 2'000.00 pro Monat.