_ sei seine Geliebte (pag. 3476 Z. 146 f.). Als ihm sodann vorgehalten wurde, diese sei angehalten worden und es seien ca. CHF 10'000.00 sowie Schmuck gefunden worden, gab er zur Antwort: «Das ist doch legal CHF 10'000.00 zu haben. Über CHF 10'000.00 ist nicht legal (pag. 3476 Z. 149 ff.). Auf den weiteren Vorhalt, am 28. März 2019 hätten er, CY.________ und I.________ ________ zusammen an der DE.________ (Strasse) festgestellt werden können, entgegnete er, er habe doch gesagt, er sei total an einem anderen Ort gewesen. Er sei Tag und Nacht mit seiner Geliebten zusammen gewesen, sie seien nicht aus der Wohnung rausgekommen (pag. 3476 Z. 156 ff.).