Um 14.15 Uhr wurde der Beschuldigte auf dessen Wunsch zur Toilette bei den Warteräumen geführt. Daraufhin verweigerte er jedoch das Trinken am Wasserhahn und auch den Toilettengang (pag. 359). Bei der polizeilichen Einvernahme vom 30. März 2019 ab 15:40 Uhr (pag. 3472 ff.) gab er an, er besitze seit 2015 den Führerausweis, welcher im anderen Auto sei. Dieses andere Auto sei unterwegs nach Rumänien, er kaufe im Internet günstige Gebrauchsgegenstände, welche er mit dem Auto nach Rumänien schicke (pag. 3473 Z. 30, pag. 3478 Z. 261 f.). Er kenne den Bruder von I.________ ________ schon sehr lange.