4128 ff.). Damit das (Aussage)Verhalten des Beschuldigten aufgezeigt werden kann, erachtet es die Kammer für erforderlich, nachfolgend dessen Aussagen sowie einzelne seiner Briefe auszugsweise chronologisch wiederzugeben: Bei der vorläufigen Festnahme am Samstag, 30. März 2019 (Anhaltung: 11:15 Uhr) gab der Beschuldigte an, er sei kokainabhängig, er konsumiere täglich. Der durchgeführte Drogenschnelltest auf Kokain war jedoch negativ (pag. 357). Um 14.15 Uhr wurde der Beschuldigte auf dessen Wunsch zur Toilette bei den Warteräumen geführt.