51 Zudem gab er an, von diesen Personen habe nur der Beschuldigte einmal drei Stunden für ihn gearbeitet (pag. 3827 Z. 119 f., pag. 2834 Z 484 f.). Interessant ist sodann noch die Aussage von DC.________, mit welcher er die Einvernahme abschloss: «Ich möchte noch etwas zu A.________ sagen. Wenn A.________ Geld benötigt, macht er einen Anruf und dann kann er innerhalb von zehn Minuten 500.- Franken bei der Western Union abholen gehen. Dies war mehrere Male so.» (pag. 3836 Z. 567 f.).