Der Citroën Jumper gehöre der Firma DV.________ (pag. 3827). Diesen habe er A.________ ab dem 18.11.2018 überlassen. Auf die Frage, ob A.________ einen gültigen Führerausweis in der Schweiz gehabt habe, antwortete DC.________, er wisse es nicht, er habe diesen nicht gesehen und habe A.________ daher auch nicht erlaubt, mit dem Auto zu fahren (pag. 3828 f.). Für die von den Beschuldigten benutzte Wohnung an der DE.________ (Strasse) in Bern habe er pro Zimmer CHF 1'100.00 Miete verlangt (pag. 3829). Die Aussagen von DC.________ erscheinen glaubhaft. Das Gericht stellt auf diese ab.