Wir haben das Auto benutzen können und auch andere. Soweit ich weiss, jeder der ein Auto benötigte, durfte das Auto benutzen.» (pag. 3375 Z. 103 ff.). Auch gab er an, CHF 1'100.00 Miete an den Beschuldigten bezahlt zu haben. Dieser habe gesagt, dass er das Geld an seinen Schwager weitergebe (pag. 3155 Z. 371 ff., pag. 3377 Z. 226 ff., pag. 3402 Z. 1515 ff.). Auf die Frage, was man beim Einbruch vom 20. März 2019 in BZ.________ (Ort) (vgl. E. III.16.6.25 unten) gestohlen habe, führte er aus: «Soweit ich mich erinnern kann, Geld und ich glaube Halsketten und Vasen. Aber ich glaube, dass wir die Halsketten und die Vasen dort vergessen haben.» (pag. 3378 Z. 248 ff.; vgl. auch pag.