Als er dann bei der nächsten Einvernahme gewisse Einbruchdiebstähle zugab, sagte er gleich zu Beginn und auf die Frage, mit wem er diese Einbruchdiebstähle begangen habe: «Ich möchte keine Namen nennen. Ich möchte sie bitten nur bezüglich meiner Person Fragen zu stellen (pag. 3149 Z. 59 f.). Diese Aussagen verdeutlichen, dass E.________ versucht war, sich, aber insbesondere auch die anderen Beteiligten nur insoweit zu belasten, als es unausweichlich schien. Auch noch anlässlich seiner Hafteröffnung führte E.________ aus, er sei in die Schweiz gekommen zu einem Freund, der ihm gesagt habe, er könne ihm helfen, eine Arbeitsstelle zu finden, weil man hier in der Schweiz mehr verdiene.