Diese Erwägungen sind zutreffend. Bei seiner ersten Einvernahme am 30. März 2019 begann E.________ gleich wie I.________ ________ mit der Angabe, der Schwager des Beschuldigten habe ihm Arbeit gegeben: «Ich arbeite bei seinem Schwager.» (pag. 3125 Z. 35 f.). Zwei Seiten später wurde er nach seinem Verhältnis zum Beschuldigten gefragt. Er gab zur Antwort: «Ich bin seit kurzem mit ihm befreundet. Durch ihn habe ich DC.________ kennengelernt. Er ist der Mann, bei dem ich in der Probezeit arbeite. DC.________ ist der Schwager von