In seinen ersten Aussagen hatte E.________ noch ausgesagt, er habe für DC.________ gearbeitet. Am 21.11.2019 präzisierte er dies als beschuldigte Person gegenüber der Staatsanwaltschaft und hielt fest, er habe nicht bei DC.________ gearbeitet, das sei ein Missverständnis. Er habe es falsch verstanden. Er habe DC.________ nur geholfen, aber nicht für ihn gearbeitet (pag. 3416). Als die Staatsanwaltschaft E.________ als beschuldigte Person in der parteiöffentlichen Einvernahme vom 17.12.2019 zum Einbruch vom 28./29.3.2019 in CM.________ (Ort) (vgl. AKS E.________, Ziffern 1.30., 1.31. und 1.32) befragte, gab er zu, diesen Einbruch mit I.________ begangen zu haben. Auf Frage, wie A.___