__ Einbrüche begangen zu haben. Er habe mit I.________ und A.________ in der Wohnung an der DE.________ (Strasse) in Bern gewohnt (pag. 3154). Im Zusammenhang mit dem Einbruch vom 20.3.2019 in BZ.________ (Ort) (vgl. AKS E.________, Ziffer 1.21.) gab E.________ in der delegierten parteiöffentlichen Einvernahme gegenüber der Polizei als beschuldigte Person auf Vorhalt der Aussagen von I.________ zu, diesen Einbruch mit I.________ begangen zu haben. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass A.________ nicht dabei gewesen sei und sie auch die Beute nicht mit ihm geteilt hätten. Sie hätten ihm einfach Geld als Freunde gegeben, weil er Geld nötig gehabt habe.