In der delegierten Einvernahme vom 16.5.2019 sagte E.________ als beschuldigte Person gegenüber der Polizei aus, er sei in die Schweiz gekommen, weil man ihm Arbeit versprochen habe. Die Person, die ihm Arbeit versprochen habe, sei entweder vor oder kurz nach seiner Einreise in die Schweiz ausgereist. Er habe diese Person jedenfalls nicht mehr getroffen. Auf Vorhalt bestätigte er, dass es sich dabei um CZ.________ gehandelt habe (pag. 3149). Er habe mit A.________ im gleichen Haus gewohnt. Sonst habe er aber mit diesem nichts zu tun gehabt (pag. 3153). Er habe A.________ erst in der Schweiz kennengelernt. Auf konkrete Frage bestritt er, mit A.________ Einbrüche begangen zu haben.