45 Die Aussagen von E.________ finden sich in den Akten ab pag. 3124 ff. Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Parteivortrag in der Hauptverhandlung fest, E.________ habe ausgesprochen zurückhaltend ausgesagt, Mittäter nicht belastet und nur zugegeben, was ihm anhand von DNA Spuren habe nachgewiesen werden können. Er sei insbesondere sehr bemüht gewesen, A.________ nicht zu belasten. Er scheine, wie I.________, Angst vor A.________ zu haben.