3030 f.), gab er vermehrt an, nichts davon zu wissen. Für die Kammer bleibt unklar, ob er es tatschlich nicht wusste bzw. es vergessen hatte oder ob er tatsächlich nicht überblickte, was alles gestohlen wurde. Letzteres würde gegen die Darstellung sprechen, sie hätten das ganze Deliktsgut unter einander aufgeteilt. Hierfür beispielhaft steht seine Antwort an der delegierten Einvernahme vom 16. April 2019 auf die Frage, was beim Einbruchdiebstahl vom 9./10. Februar in AK.________ (Ort) (vgl. E. III.16.6.11 unten) entwendet wurde: «Bei diesen Einbrüchen wurden mehrere Sachen genommen. Die habe nicht ich genommen. Diese Sachen wurden genommen, weil auch ein Auto entwendet wurde.