Die Festhaltungen im Berichtsrapport sowie vorgehend zitierter Abschnitt stehen überdies im Einklang mit dem Materialverzeichnis (pag. 4326 ff.): Wie obenstehend ausgeführt, wurden in den Effekten von I.________ ________, E.________ und dem Beschuldigten anlässlich ihrer Anhaltung je ein Mobiltelefon ohne SIM-Karte sowie später im Anhaltefahrzeug (Citroën Jumper) zwei SIM-Karten gefunden (vgl. E. III.16.3.3 oben). Diese Aussage deutet weiter auch darauf hin, dass die Gruppenmitglieder, entgegen der Verteidigung, nicht als Laien einzustufen sind. Sie reagierten clever und reaktionsschnell und wussten, worauf es ankommt. Weitere Aussagen von I.____