Diese Ausführungen finden sich nicht genauso im Protokoll. Protokolliert ist lediglich (aber immerhin) folgendes: «Mit welchem Telefon habe Sie telefoniert? Mit dem Telefon, mit welchem ich angehalten wurde. Aber in diesem Telefon befand sich gar keine SIM-Karte? Ok weil ich die herausgenommen, zerbrochen und weggeschmissen habe. Wann und wo haben Sie diese herausgenommen und weggeschmissen? Als ich durch die Polizei angehalten wurde, habe ich sie herausgenommen und in den Becher getan, wo wir die Zigarettenstummel hingetan haben.» (pag. 2602 Z. 73 ff.). Die Festhaltungen im Berichtsrapport sowie vorgehend zitierter Abschnitt stehen überdies im Einklang mit dem Materialverzeichnis (pag.