Er habe das Fahrzeug in Italien gekauft, ohne Vollmacht und ohne Papiere. Wenn er damit nach Rumänien gegangen wäre, hätte er es einlösen können (pag. 2605 Z. 237 ff.). In diesem Zusammenhang fällt auf, dass CZ.________ derjenige war, der die Schweiz mit diesem Fahrzeug am 14. Februar 2019 verlassen hat (pag. 588). Auf CZ.________ angesprochen, gab I.________ ________ zunächst lediglich zu Protokoll, ausser, dass CZ.________ einmal bei einem Diebstahl mit ihm teilgenommen habe, wisse er nichts von ihm (pag. 2606 Z. 254 ff.). Später fügte er noch an, sie [I.________ ________ und J.________] hätten das Auto an CZ.________ verkauft (pag. 2608 Z. 378).