gegenüber der Staatsanwaltschaft als beschuldigte Person aus, über A.________ wolle er grundsätzlich nichts sagen und auch nicht über die Taten, die er begangen habe. Er rede nur über seine eigenen Taten und nichts Anderes (pag. 3091). Auf die Frage der Verteidigung, wie die Rollenverteilung innerhalb der Bande gewesen sei, welche Rolle er innegehabt habe, antwortete I.________, er könne nicht sagen, dass einer in der Bande wichtiger gewesen sei als der andere. Wenn man das ganze Dossier anschaue, könne man hineininterpretieren. Er sei schon die Person gewesen, die ziemlich «gewütet» habe. Er sei nicht zimperlich gewesen. Es tue ihm leid.