In der delegierten parteiöffentlichen Einvernahme vom 28.6.2019 antwortete I.________ gegen über der Polizei als beschuldigte Person auf den Vorhalt, er werde beschuldigt, den Einbruch in AQ.________ (Ort) (vgl. AKS I.________, Ziffer 1.20.) zusammen mit CZ.________, J.________ und A.________ begangen zu haben, mit ja. Es sei richtig, dass J.________ und CZ.________ sowie eine weitere Person teilgenommen hätten. Auf Vorhalt der Aussagen von J.________, wonach I.________ diesen Einbruch zusammen mit ihm, A.________ und CZ.________ begangen habe (pag. 2980), antwortete I.________, er habe teilgenommen. Er sei mit J.________, CZ.