Als I.________ in der delegierten parteiöffentlichen Einvernahme vom 19.6.2019 durch die Polizei als beschuldigte Person konkrete Fragen zum Einbruch vom 20.3.2019 in BZ.________ (Ort) (vgl. AKS I.________, Ziffer 1.41.) gestellt wurden, gab er an, er habe dieses Delikt mit einer anderen Person begangen (pag. 2876). Auf Vorhalt der Aussagen von E.________ bestätigte I.________, dass er den Einbruch mit diesem begangen habe (pag. 2877). Auf die Frage, ob noch weitere Personen davon gewusst hätten, antwortete er, ja, eine Person habe noch davon gewusst, sie hätten es dieser Person gesagt. Er könne aber den Namen dieser Person nicht angeben.