39 Auf die Frage, wie das Deliktsgut jeweils aufgeteilt worden sei, gab I.________ an, je nachdem, wie viel erbeutet worden sei, sei dies auf alle gleichwertig aufgeteilt worden. Wenn er aber nur im Auto gewartet habe, habe er weniger erhalten, weil er nicht das gleiche Risiko getragen habe wie die andern (pag. 2609). Auf die Frage, weshalb er bei seiner Festnahme angegeben habe, ihre Wohnadresse sei die DQ.________ (Strasse) in Zürich, antwortete I.________, sie hätten sich darauf geeinigt anzugeben, dass sie dort wohnten, wenn sie von der Polizei angehalten würden.