Hätte jeder Beteiligter «auf eigene Rechnung gearbeitet», wäre es überdies abwegig, dass nach den Diebeszügen die Beute willkürlich aufgeteilt worden wäre bzw. jeder Beteiligter davon diejenigen Gegenstände bzw. Vermögenswerte genommen hätte, die ihm gerade gefielen. Die Glaubwürdigkeit von J.________ wird nach Ansicht der Kammer sodann dadurch verstärkt, dass dieser anlässlich der Konfrontationseinvernahme mit dem Beschuldigten vom 24. September 2019 (pag 2505 ff.) von seiner Darstellung der Geschehnisse nicht abrückte, trotz Drohgebärden seitens des Beschuldigten.