(Ort) (vgl. E. III.16.6.11 unten) entwendet worden sei. Er erwiderte: «A.________ hat viele Sachen in eine Reisetasche gepackt. Dann musste er mit dem Auto zu seinem Auto fahren um diese umzuladen.» Nachdem die Frage wiederholt wurde, lautete seine Antwort: «Ehrlich gesagt kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern. Er hat Kleider und eine Kaffeemaschine gestohlen und hat diese Sachen in Reisetaschen gepackt und wir mussten ihm dann diese übergeben, damit er diese ins Auto laden konnte.» Mit «Er» meinte er wiederum den Beschuldigten (pag. 2455 f. Z. 381 ff.). Auf die Frage, wer beim Stehlen von Fotokameras beim Einbruchdiebstahl vom 7. Februar 2019 in AC.