In einem Zimmer hätten sie einen grossen Tresor gefunden, der in die Wand eingebaut gewesen sei. Nachdem sie diesen unter anderem mit einem Wagenheber und einem Frontstapler aus der Wand geholt hätten, hätten sie ungefähr CHF 6'000.00 Cash und Kleingeld gefunden. Das Kleingeld habe der Beschuldigte bei einem Türken gewechselt (pag. 2382 Z. 1139 ff.). Sie hätten das Geld gezählt und jeder habe seinen Teil genommen und am nächsten Tag habe er die Miete mit diesem Geld bezahlen müssen (pag. 2383, Z. 1198 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 6. Juni 2019 wurde J.________ die Frage gestellt, was beim Einbruchdiebstahl vom 9./10. Februar 2019 in AK.________ (Ort) (vgl. E. III.16.6.11 unten)