Er führte dann auch aus, die Beute sei in den Zimmern, in denen sie geschlafen hätten, gewesen und im Gang sei das kleine Zeug wie Geldstücke gewesen. Als er nach Hause gegangen sei, habe er nichts dabei gehabt (pag. 2368 Z. 422). Sein Freund I.________ ________ habe gesagt, dass er es hierlassen solle. Wenn er zurückkommen werde, werde ja alles hier sein, ansonsten würden sie sehen und weil es ein Risiko gewesen sei, etwas mitzunehmen (pag. 2368 Z. 429 ff.). Nachdem er dann schilderte, welche sichergestellten Gegenstände wem gehörten, wurde ihm vorgehalten, man habe irgendwie nichts sichergestellt, was ihm gehöre. Hierauf antwortete er: «Weil ich nicht glaube, dass was mir gehört.