36 (pag. 2458 Z. 526 ff.). Sodann sei es auch der Beschuldigte gewesen, der sie beruhigt habe, dass niemand kommen würde (pag. 2459 Z. 565 f.). Nach Ansicht der Kammer belegen diese Beispiele, dass entgegen den Aussagen von J.________, der Beschuldigte die dominante Figur der Gruppierung war. Er war es, der die Fäden in der Hand hielt. Womöglich war sich J.________ diesem Umstand gar nicht bewusst. Die Frage, wie man die Beute aufgeteilt habe, beantwortete J.______