Auf einmal hat er (A.________) angehalten, ging rechts raus und hat umgedreht. Er hat diese Kiesgrube gesehen, hat umgedreht und wir hinterher» (pag. 2381 Z. 1059 ff.); «A.________» (pag. 2384 Z. 1202 f). Weiter gab er an, der Beschuldigte habe an einem Tatort gefundenes Kleingeld bei einem Türken getauscht (pag. 2382 f. Z. 1149 ff.) sowie an einem Tatort einen Renault entwendet (pag. 2383 Z. 1191 f.). Am 6. Juni 2019 wurde J.________ zu weiteren Delikten einvernommen. Wiederum wurde jeweils die Frage gestellt, wie das entsprechende Einbruchsobjekt ausgewählt worden sei. Bezeichnend lauteten seine Antworten mehrheitlich ähnlich: «Ehrlich gesagt weiss ich das nicht.