2363 Z. 190). Anlässlich der gleichen Einvernahme wurde J.________ sodann zu den einzelnen vorgeworfenen Einbruchdiebstählen befragt. Dabei wurde jeweils gefragt, wie das entsprechende Einbruchsobjekt ausgewählt wurde. Er gab unter anderen folgende Antworten: «A.________. Er hatte die Idee.» (pag. 2375 Z. 761 ff.); «Wir haben die ausgewählt, weil A.________ hat sich mit solchen Sachen beschäftigt. Ich habe die nicht ausgewählt. A.________ hat sie ausgewählt.» (pag. 2378 Z. 917 ff.); «Ich weiss nicht mehr genau. Ich weiss, dass wir mit einem Auto gegangen sind. Auf einmal hat er (A.________) angehalten, ging rechts raus und hat umgedreht.