35 Z. 377 ff.). Auch sei es nicht so gewesen, dass einer von der Gruppe eine höhere Funktion gehabt habe als der andere (pag. 2508 Z. 98). Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, darzulegen, er habe für den Beschuldigten arbeiten müssen. Hingegen zeigte er mit seinem Aussageverhalten, dass er den Beschuldigten nicht übermässig belasten wollte. Anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 24. September 2019 wiederholte er auch explizit, dass der Beschuldigte nicht an allen Einbrüchen beteiligt gewesen sei. Er habe bereits fünfmal bestätigt, wo der Beschuldigte dabei gewesen sei und wo nicht (pag.