Die vorgeworfene Täterschaft bezüglich des Einbruchdiebstahls anfangs Februar 2019 in M.________ (Ort) (BE) bestritt er und führte sogleich mehrere unglaubhafte Geschichten an. Insbesondere, wie er ein Handy gekauft und woher er die anlässlich seiner Anhaltung mitgeführten CHF 1'240.00 erhalten habe (pag. 2332 f. Z. 133 ff.). Zuletzt versuchte er seine widersprüchlichen Angaben zum gekauften bzw. geschenkten Handy damit zu erklären, das Grenzwachkorps habe ihn geschlagen und gesagt, er solle sagen, dass das Handy gestohlen sei (pag. 2334 Z. 215 ff.).