34 entnehmen, beide jedoch in Rumänien liegend (in DO.________ und in DP.________; pag. 597, pag. 599 und pag. 609). J.________ gab hierzu abweichend an, I.________ wohne in Zürich (pag. 2331 Z. 117 f.). In der Folge wurde J.________ zwar danach gefragt, wie lange er I.________ kenne – die Antwort lautete: mehrere Monate (pag. 2331 Z. 120 f.) –, wie die beiden zusammengefunden haben, blieb jedoch ungefragt. Die vorgeworfene Täterschaft bezüglich des Einbruchdiebstahls anfangs Februar 2019 in M.___