__ habe gestohlen, und zwar auch mit ihnen zusammen (pag. 2362). An diesen Aussagen hielt er auch fest, als er am 24.9.2019 in der parteiöffentlichen Einvernahme durch den Staatsanwalt als beschuldigte Person mit A.________ konfrontiert wurde. Auf entsprechende Frage bestätigte er weiter, mit A.________ gestohlen zu haben (pag. 2507). Es sei aber nicht so gewesen, dass einer in der Gruppe eine höhere Funktion innegehabt habe als andere (pag. 2508). Als er in der Schweiz CZ.________ und A.________ gefragt habe, was sie machten, hätten sie ihm klar gesagt, sie würden stehlen (pag.