ses liens. Zunächst erachtet es die Kammer als fragwürdig, warum der Beschuldigte am 24. Februar 2019 CY.________ erzählte, Angst vor einer Kontrolle zu haben sowie am 18. März 2019 ihr gegenüber ausführte, nicht zu wollen, dass die Polizei seine Verbindungen sieht. Hat er, wie von ihm behauptet, keine Straftaten begangen, bestünde hierzu keinen Anlass. In den Nachrichten vom 17. Februar 2019 berichtete der Beschuldigte über seine Verkaufsabsichten gewisser Gegenstände. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, nannte er darunter auch Gegenstände, die anlässlich der Einbruchdiebstähle entwendet wurden.