(Strasse) in Bern seien zehn Paar Schuhe sichergestellt worden. Die DNA-Asservate ab den sichergestellten Schuhen seien dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend IRM) zwecks DNA-Typisierung übergeben worden. Nachfolgend führte der KTD die Auswertungsresultate von DNA-Abrieben derjenigen Schuhe an, welche als Spurenverursacher von Schuhspuren in verschiedenen Fällen in Frage kämen. Gemäss der Schlussfolgerung des KTD, sei aufgrund der Spurenauswertung darauf zu schliessen, dass I.________ ________ mit sechs (Ass. 001, 002, 003, 004, 009 und 010) und E.________ mit einem Schuhpaar (Ass.