4326 ff.) zu entnehmen ist, wurden jeweils ein Mobiltelefon in den Effekten von J.________, des Beschuldigten sowie in den Effekten von E.________ und I.________ ________ gefunden. Bei den Telefonen der drei letztgenannten Personen fehlte die SIM-Karte (vgl. auch Berichtsrapport vom 7. April 2019; pag. 4411). Auffallend ist diesbezüglich, dass an der am 2. April 2019 durchgeführten Fahrzeugbeschauung des Citroën Jumper, in welchem der Beschuldigte mit E.________ und I.________ ________ drei Tage zuvor angehalten wurde, sodann zwei SIM-Karten sichergestellt wurden.