24 gruppen. Insgesamt zeichne sich nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft ein klares Bild: An der DE.________ (Strasse) habe sich eine Bande zusammengefunden mit dem erklärten Ziel, zusammen Einbruchdiebstähle zu begehen. Als Ersatz für CZ.________ sei E.________ später zu der Gruppierung gestossen. Die einzelnen vorgeworfenen Sachverhalte würden auch den Anschuldigungen wegen Entwendung von Motorfahrzeugen zum Gebrauch zugrunde liegen.