Weiter habe er zwar Occasionfahrzeuge gekauft, gefahren sei er diese aber nie. Auch habe er in der Vergangenheit zwar Diebstähle begangen, er sei sich aber nicht sicher, ob auch Einbruchdiebstähle. Er gab an, sich nicht mehr erinnern zu können. Die Deliktsgüter seien zwar bei ihm, er habe aber nur Weisungen entgegengenommen. Einmal habe der Beschuldigte sodann gestanden, bei vier Vorfällen beteiligt gewesen zu sein. Bei diesen sei jedoch nur Sachschaden entstanden. Das Deliktsgut habe er im Weiteren in guter Absicht gekauft. Er wolle es den Beteiligten zurückgeben. Wenn er beteiligt gewesen sei, dann nur, um die anderen davon abzuhalten, die Delikte weiter zu begehen.