___ eine Unterteilung der konkreten Delikte in vier Gruppen vor. Sie schlussfolgerte sodann, der Beschuldigte sei von den Vorwürfen des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs freizusprechen. Auch sei er von der Anschuldigung der mehrfachen Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch sowie des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung, mit Ausnahme der rechtskräftigen Schuldsprüche, freizusprechen. 15.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Es wird auf die Ausführungen an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verwiesen (pag. 5217 ff.).