22 haften Aussagen zu Protokoll gegeben. Der Beschuldigte habe diese Aussagen nur getätigt mit dem Ziel aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Der Beschuldigte habe nie gesagt, er wolle ein Geständnis ablegen, wie er sodann auch am 10. Februar 2020 zu Protokoll gegeben habe (pag. 3763 Z. 76 ff.). Seitens der Staatsanwaltschaft sei diesbezüglich womöglich ein Missverständnis vorgelegen. Im Weiteren nahm Rechtsanwältin B.________ eine Unterteilung der konkreten Delikte in vier Gruppen vor.