Der Beschuldigte habe kein Deliktsgut erhalten. Er habe auch keines – auch nicht über CY.________ – nach Rumänien geschafft. Der Beschuldigte habe sodann keine Miete einkassiert. Diese sei direkt an DC.________ bezahlt worden, wie auch aus den Aussagen von J.________ (pag. 2386 Z. 441 ff., pag. 2369 Z. 454 ff.) hervorgehe. Der Citroën Jumper sei ohne das Einverständnis des Beschuldigten benutzt worden. Die seitens des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 16. Juli 2019 eingestandenen Delikte, habe er mit Schreiben vom 24. Juli 2019 (pag. 4166 f.) wieder zurückgenommen.