15. Vorbringen der Parteien 15.1 Vorbringen des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Es wird auf die Ausführungen an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verwiesen (pag. 5211 ff.). Rechtsanwältin B.________ brachte (nebst der bereits abgehandelten behaupteten Verletzung des Anklagegrundsatzes; vgl. E. II oben) im Wesentlichen vor, der Beschuldigte habe sich im Februar 2019 nur vom 24.- 25. Februar 2019 und sodann erst wieder ab dem 25. März 2019 in der Schweiz aufgehalten. Bevor die Verhaftung am 30. März 2019 erfolgt sei, habe er mit CY.________ fünf Tage an der DE.________ (Strasse) in Bern verbracht.