14. Beweismittel 14.1 Polizeiliche Ermittlungen Die Vorinstanz hat die Ermittlungsergebnisse der Kantonspolizei Bern, die dem Sammelrapport vom 16. August 2019 (pag. 609 ff.) entnommen werden können, zutreffend zusammengefasst. Vorgenannter Sammelrapport gründet unter anderem auf die sehr sorgfältig erstellten Berichtsrapporte der Kantonspolizei Bern (pag. 583 ff.). Es wird auf die entsprechenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (S. 8 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;