20 12. Rahmengeschehen und unbestrittener Sachverhalt Das vorinstanzliche Verfahren wurde neben dem Beschuldigten auch gegen I.________ ________ und E.________ geführt. Wie der Beschuldigte wurden auch sie unter anderem wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs sowie Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch schuldig gesprochen (Bst. A. und C. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 5200 ff. und pag. 5221 ff.).