Darauf wird nachfolgend einzugehen sein (vgl. E. III.16.6 ff. unten). Unter dem Titel «Rahmengeschehen» wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift weiter im Wesentlichen vorgeworfen, die Wohnung, welche der Bande als Aufenthalts-, Rückzugs- und Beuteaufbewahrungsort gedient habe und deren eigentlicher Eigentümer der Schwager des Beschuldigten, DC.________, sei, gegen ein beachtliches monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt zu haben. Ebenfalls habe der Beschuldigte das Fahrzeug der Marke Citroën Jumper, welches für die meisten Einbrüche verwendet worden sei und ebenfalls DC.