_, im Zeitraum vom 1. Februar bis am 29./30. März 2019 verschiedenen Ortes insgesamt 53 Diebstähle gewerbsmässig begangen und damit einen Gesamtdeliktsbetrag in der Höhe von CHF 186'362.45 erbeutet. Ferner wird ihm Sachbeschädigung in 50 Fällen mit Gesamtsachschaden in der Höhe von CHF 315'517.25, Hausfriedensbruch in 50 Fällen, Führen eines Fahrzeuges ohne Berechtigung in 19 Fällen und Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch in 6 Fällen zur Last gelegt. Auf die Wiedergabe der einzelnen Vorwürfe wird an dieser Stelle verzichtet. Darauf wird nachfolgend einzugehen sein (vgl. E. III.16.6 ff. unten).