17 bezüglich der herausverlangten Vermögenswerte (CHF 1'020.00) und Gegenstände (Mobiltelefon iPhone 6S [IMEI: ________, Nr. 7], Mobiltelefon iPhone 6 [IMEI: ________, Nr. 77], Autoschlüssel Audi [Nr. 70]) – zu befinden. Ausserdem muss die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das gesamte Verfahren festgesetzt werden (Art. 135 Abs. 2 StPO). Praxisgemäss neu zu verfügen ist zudem über das erstellte DNA-Profil (Bst.