3. des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen gemeinsam mit I.________, teilweise mit J.________, teilweise mit E.________ und teilweise mit einer weiteren Person, anlässlich von 49 Vorfällen zwischen dem 1. Februar 2019 und dem 30. März 2019; 4. der Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch, mehrfach begangen anlässlich von sechs Vorfällen zwischen dem 4. Februar 2019 und dem 4. März 2019; 5. des Führens eines Fahrzeuges ohne Berechtigung, mehrfach begangen anlässlich von 14 Vorfällen (neben denjenigen, welche in Rechtskraft erwachsen sind), zwischen dem 4. Februar 2019 und dem 30. März 2019;