II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, gemeinsam begangen mit I.________, teilweise mit J.________, teilweise mit E.________ und teilweise mit einer weiteren Person, anlässlich von 53 Vorfällen, zwischen dem 1. Februar 2019 und dem 30. März 2019; 2. der Sachbeschädigung, mehrfach begangen gemeinsam mit I.________, teilweise mit J.________, teilweise mit E.________ und teilweise mit einer weiteren Person, anlässlich von 49 Vorfällen zwischen dem 1. Februar 2019 und dem 30. März 2019;